Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Werne stellt für die nächste Sitzung des Ausschusses für Soziales, bürgerschaftliches Engagement und öffentliche Ordnung folgenden Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Einrichtung von Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge im Bereich der Stadtverwaltung sowie des Kommunalbetriebs zu prüfen sowie Gespräche mit gemeinnützigen Trägern zu führen.
Begründung:
Für Asylbewerber besteht nach ihrer Ankunft in Deutschland oftmals aufgrund von Beschäftigungsverboten zunächst keine Möglichkeit der unmittelbaren Integration in den ordentlichen Arbeitsmarkt. Um Wartezeiten während des laufenden Asylverfahrens sowie befristeter Arbeitsverbote sinnvoll zu nutzen und erste Erfahrungen in der deutschen Arbeitswelt zu sammeln, besteht jedoch die Möglichkeit der Schaffung von Arbeitsgelegenheiten durch die Stadt sowie gemeinnützige Einrichtungen.
Nach §5 Abs. 1 S. 2 Asylbewerberleistungsgesetz(AsylbLG) sollen Asylbewerbern soweit wie möglich Arbeitsgelegenheiten bei staatlichen, bei kommunalen und bei gemeinnützigen Trägern zur Verfügung gestellt werden, sofern die zu leistende Arbeit sonst nicht, nicht in diesem Umfang oder nicht zu diesem Zeitpunkt verrichtet werden würde. Leistungsempfänger, mit denen solche Beschäftigungsgelegenheiten vereinbart werden, erhalten eine Aufwandsentschädigung von 1,05 Euro je Stunde durch den jeweiligen Beschäftigungsträger.
Die Einrichtung solcher Beschäftigungen führt zu einem Mehrwert sowohl für die Flüchtlinge selbst als auch für die Stadtgesellschaft. Durch Arbeitsgelegenheiten erhalten Asylbewerber die Möglichkeit, ihre aktuelle Lebenssituation selbst mitzugestalten und etwas zum eigenen Lebensunterhalt beizutragen. Außerdem sind Arbeitsgelegenheiten eine Chance, den Geflüchteten eine gewisse Alltagsstruktur zu bieten und somit soziale Spannungen zu verringern bzw. zu vermeiden. Des Weiteren können durch den Kontakt mit deutschen Mitmenschen Sprachkenntnisse verbessert und die Einbindung in die Gesellschaft gefördert werden. Es handelt sich damit um ein niederschwelliges Angebot der ersten Integration.
Da durch die Beschäftigung von Asylbewerbern Arbeiten durchgeführt werden und werden müssen, die andernfalls nicht erledigt würden, bietet sich für die Stadt sowie den Kommunalbetrieb die Möglichkeit, zusätzliche Leistungen anzubieten. Dazu können z.B. ergänzende Reinigungs- und Hilfsarbeiten in öffentlichen Einrichtungen und Grünanlagen gehören.
Ein gutes Beispiel für die Nutzung dieses Instruments in der Stadt Iserlohn beschreibt ein Fernsehbeitrag des ZDF Heute-Journals vom 27.01.2016(abrufbar unter http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2656870/Sprung-in-den-Arbeitsmarkt-#/beitrag/video/2656870/Sprung-in-den-Arbeitsmarkt-). Dort wird Flüchtlingen konsequent die Mitarbeit in städtischen Betrieben eröffnet und außerdem Fortbildungen und Qualifizierungen im Zusammenhang mit der örtlichen Wirtschaft ermöglicht.
Da das Gesetz neben der Beschäftigung bei staatlichen Trägern auch die Möglichkeit von Arbeitsgelegenheiten bei gemeinnützigen Einrichtungen vorsieht, sollte auch bei diesen für Arbeitsmöglichkeiten geworben werden.