„Eigentum verpflichtet.“ – So heißt es in Artikel 14 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Aus diesem Grundsatz leitet auch die SPD-Fraktion Werne ihren Antrag in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Planung und Wirtschaftsförderung ab. „Seit vielen Jahren lässt der Eigentümer Südmauer 27 verrotten – aber jetzt reicht´s. Genug ist genug“, so formuliert es Jan Oestermann, sachkundiger Bürger der SPD-Fraktion. Tatsächlich ist das denkmalgeschützte Gebäude in einem bemitleidenswerten Zustand. Obwohl die Stadtverwaltung den Eigentümer mehrmals aufforderte Instandsetzungsarbeiten durchzuführen, verfällt das Haus weiter. Auch einem Verkauf hat der Eigentümer bisher nicht zugestimmt. Es sei nun der Zeitpunkt gekommen, juristisch gegen diese Verwahrlosung vorzugehen, zumal es sich um ein Gebäude im „Eingangsbereich“ der Innenstadt handelt.
Rückblick: Bereits in der letzten Sitzung des Ausschusses hat Ratsmitglied Ulrich Höltmann (SPD) eine Enteignungsklage ins Spielgebracht, um dem Eigentümer klar zu machen, dass man als Stadt diesen bewusst geduldeten Verfall nicht akzeptiere. „Uns ist natürlich bewusst, dass man mit solchen juristischen Schritten ein gewisses Risiko eingeht, vor Gericht möglicherweise zu verlieren, aber das sollte es uns Wert sein“, so Oestermann weiter.
Ähnlich äußert sich auch Fraktionsvorsitzender Lars Hübchen zum Umgang mit der Situation: „Als Reaktionsmöglichkeiten der öffentlichen Hand beim Umgang mit sogenannten verwahrlosten Immobilien stehen zahlreiche Instrumente aus unterschiedlichen Rechtsgebieten zur Verfügung. Diese reichen von einzelnen bauordnungsrechtlichen Eingriffsbefugnissen über bauplanungsrechtliche Instrumente wie etwa städtebauliche Sanierungsmaßnahmen und Modernisierungsgebote bis zu denkmalschutzrechtlichen Eingriffen.“ Die schon in den Medien diskutierte Enteignung sei also nur eine der Möglichkeiten, die man habe, wenn auch die Schärfste.
Über den Antrag der SPD wird in der nächsten Sitzung des Ausschusses am 26. Januar 2021 entschieden.