Die SPD-Fraktion zeigt sich enttäuscht über die Absage von Fraktionen und Verwaltung an das Angebot von Video-Livestreams für standesamtlichen Trauungen in der letzten Sitzung des Sozialausschusses.
Zuvor hatten die Sozialdemokraten beantragt, als Bürgerservice die Voraussetzungen für eine Live-Übertragung von standesamtlichen Trauungen per Videostream zu schaffen, um Hochzeitspaaren die Möglichkeit zu bieten, den wichtigsten Tag in ihrem Leben auch mit Verwandten oder Freunden zu teilen, die nicht zum Standesamt anreisen können. In seiner März-Sitzung war der Sozialausschuss dem Ansinnen zunächst noch einstimmig gefolgt und hatte die Verwaltung damit beauftragt, die datenschutzrechtlichen technischen personenstandsrechtlichen Voraussetzungen zu prüfen.
In der jüngsten Ausschusssitzung am 19.05. hatte die Verwaltung dann jedoch nun „aufgrund erheblicher datenschutzrechtlicher Bedenken“ von einer Durchführung abgeraten und sich dabei im Wesentlichen auf eine Stellungnahme des städtischen Datenschutzbeauftragten (Link zum Bürgerinformationssystem). Mit Stimmen aller anderen Fraktionen war daraufhin beschlossen worden, den Vorstoß der SPD-Fraktion nicht weiterzuverfolgen.
Zum Ausgang erklärt Siegfried Scholz für die SPD-Fraktion:
„Das ist eine Argumentation, die wir überhaupt nicht nachvollziehen können. Natürlich ist Datenschutz auch bei standesamtlichen Trauungen zu beachten. Wir haben aber den Eindruck, dass es sich Verwaltung und die Mehrheitsmeinung im Ausschuss mit der Berufung auf datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen etwas einfach gemacht haben. Dass die Liveübertragung von Trauungen über das Internet datenschutzrechtlich von vornherein vollkommen ausgeschlossen ist, hat die Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten nämlich überhaupt nicht ergeben. Im Kern wird vielmehr darauf hingewiesen, dass Voraussetzung für das Angebot ist, dass eine dokumentierte Einwilligung aller Anwesenden (einschließlich der Standesbeamtin/des Standesbeamten) vorliegt. Für die SPD-Fraktion heißt das: Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Es ist für uns völlig unverständlich, weshalb es für die Verwaltung nicht möglich sein soll, die erforderlichen Einwilligungserklärungen der Beteiligten einzuholen. Möchte ein Brautpaar einen Livestream anbieten, so könnte man ihnen beispielsweise schon beim Vorgespräch im Standesamt ein Formular mitgeben, das alle Gäste vor Beginn der Trauung ausgefüllt an die Standesbeamtin übergeben könnten. Möglicherweise wäre es sogar ausreichend, auf Schildern vor dem Eingang darauf hinzuweisen, dass man mit Betreten des Saales einverstanden ist, dass Filmaufnahmen von der Trauung übertragen werden. Vielleicht hätte man den Stream auch in einem passwortgeschützten Bereich übertragen können, auf den nur zugreifen kann, wer vom Brautpaar die Zugangsdaten erhalten hat. All das hätte man noch näher juristisch prüfen und einen praxisgerechten Weg gestalten können. Es ist schade, dass der politische Wille gefehlt hat, sich hier bürgerfreundlich aufzustellen.“
Den Antrag finden Sie unter folgendem Link
Quelle Bild: https://pixabay.com/de/photos/trauringe-verlobungsringe-hochzeit-3611277/